CIB doXisign FAQ

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Course: CIB doXisign
Book: CIB doXisign FAQ
Printed by: Guest user
Date: Thursday, 21 November 2024, 11:54 PM

1. Übersicht


2. Einfache elektronische Signatur

Die einfache elektronische Signatur ist die komfortabelste und unkomplizierteste. Einfach Ihre Unterschrift zeichnen oder hochladen, auf „Übernehmen“ klicken, fertig! Doch Vorsicht: Es kommen keine technischen Verfahren zum Einsatz, um den Unterzeichnenden eindeutig und fälschungssicher zu identifizieren. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eiDAS-Verordnung) ist die einfache digitale Signatur trotzdem in gerichtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel zugelassen. Allerdings ist ihre Beweiskraft relativ gering. Wir empfehlen Ihnen daher, bei wichtigen Dokumenten die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur zu wählen.


3. Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist ...


4. Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur ist das aufwendigste, aber auch mit Abstand sicherste Verfahren. Rechtlich gesehen ist sie der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt – so steht es in Art. 25 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung). Ähnlich wie im Fall der fortgeschrittenen elektronischen Signatur wird dem Unterschreibenden ein privater Signaturschlüssel zugeordnet. In diesem Fall spricht man von einem qualifizierten Zertifikat, weil der Unterschreiber dieses von einem anerkannten Zertifizierungsdienst beziehen muss. CIB doXisign unterstützt die Dienstleister sign-me, Swisscom und yes®. Wählen Sie dazu nach dem Klick auf „Qualifiziert“ den gewünschten Zertifizierungsdienst aus und folgen Sie die Anweisungen auf Ihrem Bildschirm, um den Signaturvorgang abzuschließen.

So geht´s:


4.1. Anbieter


  • Bundesdruckerei
  • SwissCom
  • YES


4.2. Identifizierungsprozesse

Ausweisfunktion

Video-Ident

Bankkonto