CIB doXisign FAQ
2. Einfache elektronische Signatur
Die einfache elektronische Signatur ist die komfortabelste und unkomplizierteste. Einfach Ihre Unterschrift zeichnen oder hochladen, auf „Übernehmen“ klicken, fertig! Doch Vorsicht: Es kommen keine technischen Verfahren zum Einsatz, um den Unterzeichnenden eindeutig und fälschungssicher zu identifizieren. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eiDAS-Verordnung) ist die einfache digitale Signatur trotzdem in gerichtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel zugelassen. Allerdings ist ihre Beweiskraft relativ gering. Wir empfehlen Ihnen daher, bei wichtigen Dokumenten die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur zu wählen.