CIB doXisign FAQ
4. Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur ist das aufwendigste, aber auch mit Abstand sicherste Verfahren. Rechtlich gesehen ist sie der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt – so steht es in Art. 25 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung). Ähnlich wie im Fall der fortgeschrittenen elektronischen Signatur wird dem Unterschreibenden ein privater Signaturschlüssel zugeordnet. In diesem Fall spricht man von einem qualifizierten Zertifikat, weil der Unterschreiber dieses von einem anerkannten Zertifizierungsdienst beziehen muss. CIB doXisign unterstützt die Dienstleister sign-me, Swisscom und yes®. Wählen Sie dazu nach dem Klick auf „Qualifiziert“ den gewünschten Zertifizierungsdienst aus und folgen Sie die Anweisungen auf Ihrem Bildschirm, um den Signaturvorgang abzuschließen.
So geht´s: